Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Vertragsbedingungen

  1. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von Yvonne Lang-Weyand (Die Diningexperten), nachfolgend Vermieterin genannt.
  2. Inhalt und Umfang des Mietvertrages bedürfen der Schriftform und sind freibleibend.
  3. Mündliche Abreden sind bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

 

2. Gegenstand der Vermietung

  1. Mietgegenstände sind die im Mietangebot angegebenen Dekorationsartikel, Geschirrteile, Möbelstücke sowie das Spülmobil ( in einem Kofferanhänger verbaute Industriespülmaschine inkl. Zubehör wie Vorspülbecken, Anbautische, Anschluß- und Abflußleitungen inkl. Anschlußmaterial)
  2. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum der Vermieterin
  3. Die Mietgegenstände stehen dem/der Mieter/in ausschließlich für den vereinbarten Zweck (d.h zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung ) und für die Dauer der Mietdauer (vgl. Nr. 3 Mietdauer) zur Verfügung
  4. Es ist nicht gestattet, die Mietgegenstände über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus zu verwenden (Anschlussverwendung), es sei denn, dies wurde mit der Vermieterin in einem Anschlussmietvertrag schriftlich vereinbart

3. Mietdauer

  1. Die Mietdauer wird im Mietangebot und in der Auftragsbestätigung festgehalten
  2. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände (vgl. Nr. 2 Gegenstand der Vermietung) an den/die Mieterin bzw. dessen/deren Vertreter, und endet mit der Rückgabe an die Vermieterin, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Beendigungszeitraum vereinbart wurde.
  3. Im Fall einer bei Auftragserteilung nicht vereinbarten Verlängerung der Mietdauer, bedarf es der schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.
  4. Werden die Mietobjekte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, wird der volle Mietpreis zusätzlich fällig. Zudem können Schadensansprüche des/der Folgemieters/in aufkommen.

4. Vertragsinhalt, Mietpreise & Mieteinheiten

  1. Die Angebote der Vermieterin sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Vermieterin. Hierzu wird eine schriftliche Auftragsbestätigung an den/ die Mieter/in geschickt, die sie durch ihre Unterschrift bestätigen müssen. Der/ die Mieter/in ist im Falle des Vertragsschlusses berechtigt, das vereinbarte Vertragsvolumen um maximal 10% zu reduzieren, sofern die gewünschte Reduzierung bis spätestens 4 Wochen vor der vereinbarten Auslieferung schriftlich angezeigt wird.
  2. Die Mietpreise werden aufgrund der aktuellen Preisliste festgelegt und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/ oder unbenutzt zurückgegeben werden. Es gilt die Kleinunternehmerregelung, wonach keine Umsatzsteuer berechnet wird (§ 9 UsStG)
  3. Kosten für Anlieferung, Abholung oder Versand zum Veranstaltungsort oder zum/zur Mieter/in sind nicht in den Mietpreisen enthalten und werden gesondert berechnet. Es sei denn, es wurde ausdrücklich ein Inklusivpreis vereinbart.
  4. Auf- und Abbau der Mietgegenstände ist nicht im Mietpreis enthalten. 
  5. Die auf unserer Website und in der Preisliste angegebenen Preise richten sich an Gewerbetreibende und Privatpersonen.

5. Rücktritt vom Mietvertrag & Kündigungsrecht

  1. Die Ware wird wie gesehen vermietet.
  2. Der/die Mieter/in hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen.
  3. Im Falle der Erkennung eines Mangels, hat der /die Mieter/in das Recht auf Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den/die Mieter/in nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei geringfügigen Beanstandungen kann nur ein Preisnachlass gewährt werden. Schlagen die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der/die Kunde/in von dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
  4. Schadenersatzansprüche gegen die Vermieterin werden nur anerkannt, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Falle jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche wie z.B. entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.
  5. Eine Stornierung muss von Seiten des/der Mieter/in schriftlich erfolgen. Folgende Stornogebühren werden bei Stornierung nach Vertragsabschluss fällig: 

                  - 25% des Auftragswertes bis zwei Monate vor Mietbeginn

                  - 50% des Auftragswertes bis einen Monat vor Mietbeginn

                  - 75% des Auftragswertes bei weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn

                  - 100% des Auftragswertes bei weniger als 7 Tagen vor Mietbeginn

  6. Ist die Vermieterin gezwungen, durch äußere Umstände den Termin abzusagen, so ist sie verpflichtet, für adäquaten Ersatz zu sorgen. Zudem obliegt ihr die Verantwortung der Organisation bis zur Veranstaltung. Der Rechnungsbetrag wird trotzdem an die Vermieterin gezahlt. Sollte aus terminlichen Gründen kein Ersatz gefunden werden, ist der /die Mieter/in von der Zahlung des Rechnungsbetrages befreit. Bereits gezahlte Beträge sind von der Vermieterin ohne Abzüge zurückzuerstatten.

           

6. Kaution

  1. Die Vermieterin ist berechtigt, zur Versicherung gegen Verlust und Beschädigung der Mietgegenstände, eine Kaution zu erheben.
  2. Die Höhe der Kaution beträgt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, mindestens 25% des Gesamtauftrages, und wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände erstattet.

7. Zahlungsbedingungen

  1. Die Diningexperten sind berechtiget, Abschlagsrechnungen zu stellen, sowie Vorkasse oder eine Anzahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt Rechnungslegung und die Anforderung der Kaution mit der Auftragsbestätigung durch Yvonne Lang-Weyand (Die Diningexperten)
  3. Der Gesamtrechnungsbetrag ist spätestens 4 Wochen nach Auftragsdurchführung fällig
  4. Die Kaution wird  in bar bei Abholung bzw. Lieferung der Mietgegenstände fällig.
  5. Bei Versand und Rückversand gilt, dass die Kaution spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der Vermieterin eingegangen sein muss. Anderenfalls kann die Vermieterin keine Garantie für ein Eintreffen der Waren zum vereinbarten Zeitpunkt gewährleisten, denn ein Versand erfolgt erst nach Eingang der Kaution. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt nach Wiedereintreffen und entsprechender Kontrolle der Mietgegenstände am nächstfolgenden Werktag nach Wiedereintreffen.
  6. Als Zahlungseingang des Rechnungsbetrages zählt ausschließlich das Datum der Gutschrift auf dem Konto von Die Diningexperten (Yvonne Lang-Weyand)
  7. Die Diningexperten (Yvonne Lang-Weyand) ist berechtigt, die Auftragsausführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig bezahlt sind. (Zurückbehaltungsrecht)
  8. Die Diningexperten (Yvonne Lang-Weyand) behalten sich vor, bei vereinbarter Vorkasse 50 % des vereinbarten Mietpreises, sowie sonstige für Die Diningexperten (Yvonne Lang-Weyand) entstehende Mehrkosten bei Mietausfall durch nicht fristgerecht geleistete Zahlung seitens des/der Auftraggeber/in in Rechnung zu stellen.
  9. Yvonne Lang-Weyand (Die Diningexperten) behält sich das Recht vor, in einer Abschlussrechnung nach Auftragsausführung eventuelle Mehrkosten oder Aufwendungen für Ersatzbeschaffungen oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatz in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der Abschlussrechnung kann mit der Kaution vorgenommen werden. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.
  10. Die Diningexperten (Yvonne Lang-Weyand) sind berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnung nicht bekannt waren.
  11. Bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung des geschuldeten Mietpreises, ist die Vermieterin berechtigt, die Mietsache wieder an sich zu nehmen. Ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht der/des Mieter/s/in gegenüber der geschuldeten Miete besteht nur dann, wenn dem/der Mieter/in ein unbestrittener, ein rechtskräftig festgestellter oder ein Gegenanspruch aus dem zugrundeliegenden Mietvertrag zusteht.

8. Lieferung, Abholung sowie Auf- & Abbaukosten

  1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung der Mietsachen ab Lager der Vermieterin. Die Adresse ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
  2. Wird die Anlieferung und Abholung oder der Versand an eine im Vorfeld anzugebende Adresse durch den/die Mieter/in vereinbart, gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Kostensätze.
  3. Anlieferung und  Abholung der Mietsachen beinhalten in keinem Fall den Auf- und Abbau der Mietgegenstände oder den Anschluss des Spülmobils. Für Auf- und Abbau sowie Anschluss des Spülmobils durch die Vermieterin bedarf es der schriftlichen Vereinbarung. Die in der Auftragsbestätigung dafür angegebenen Kostensätze gelten.
  4. Wurde eine Anlieferung und Abholung der Mietsachen vereinbart, erfolgt diese zum verabredeten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt verabredet, behält sich die Vermieterin eine Terminvorgabe vor.
  5. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und der schriftlichen Bestätigung der Vermieterin
  6. Der Versand von Mietsachen erfolgt per Paketdienstleister GLS. Für Verpackung und Versand gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Kostensätze. Die Vermieterin ist ausschließlich für die Organisation des Versandes HIN zur angegebenen Adresse verantwortlich. Der Rückversand erfolgt sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, auf Verantwortung und Kosten der/des Mieter/s/in.
  7. Der Versand soll so erfolgen, dass die Mietsachen spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der vom Mieter/in angegebenen Lieferadresse ankommen.
  8. Der Rückversand soll seitens der/des Mieter/s/in am nächstfolgenden Werktag nach der Veranstaltung erfolgen.
  9. Der /die Mieter/in ist beim Rückversand für eine ordnungsgemäße Verpackung und Frankierung verantwortlich. Für etwaige Schäden oder den Verlust der Mietsachen z.B. aufgrund unsachgemäßer Verpackung haftet der/die Mieter/in. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, etwaige Schadensansprüche gegenüber dem/der Mieter/in geltend zu machen.
  10. Die Vermieterin kann nicht für verspätete Lieferungen infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden.
  11. Die Anlieferung der Mietsachen versteht sich jeweils nur hinter die erste Tür und zu ebener Erde. Der/die Mieter/in hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Anlieferung benötigten Wege frei von Barrieren und ebenerdig sind. Die Vermieterin behält sich vor, durch Behinderung bedingte Arbeiten oder zeitliche Verzögerungen mit 40,00€ Personalstunde gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Abholung der Mietgegenstände müssen diese am Abholtag ab 10.00 Uhr vollständig wie bei der Auslieferung sortiert am Ort der Übergabe und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der/die Mieter/in verantwortlich. Kosten für eventuell nötige spätere Abholfahrten gehen zu Lasten der/Mieter/in. 
  12. Bei Abholung ist die Zählung auf Vollständigkeit und die Prüfung auf Beschädigungen erst im Lager der Vermieterin nötig. Maßgeblich sind in diesem Falle die Angaben der Vermieterin.
  13. Der/die Mieter/in haftet für Schäden am Gelände und/oder an Gebäuden die durch die Anlieferung/Abholung bedingt wurden
  14. Der/die Mieter/in verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend´auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen, und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Falle des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten
  15. Der/die Mieter/in oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der/die Mieter/in noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als nicht angenommen, und es gelten die in dieser AGB festgesetzten Bedingungen zum Rücktritt des Mietvertrages.
  16. Die Vermieterin ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höherwertige Mietsachen als die ursprünglich vereinbarten Mietgegenstände zu ersetzen, sofern sie nicht in der Lage ist, die bestellte Ware zu liefern
  17. Alle Maßangaben verstehen sich als circa Angaben. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, soweit für den/die Mieter/in zumutbar, Abweichungen in Maß, Form und Farbe vorzunehmen.